Telefon WhatsApp Schaden online melden

unfallschaden-auszahlen-lassen

Unfallschaden auszahlen lassen – so funktioniert die fiktive Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens auszahlen lassen. Dieses Recht ergibt sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.

Voraussetzungen für eine fiktive Abrechnung

? Sie sind am Unfall nicht oder nur teilweise schuld +

Die fiktive Abrechnung kommt in erster Linie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in Betracht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

? Der Schaden wurde durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ermittelt +

Grundlage der fiktiven Abrechnung ist ein unabhängiges Schadengutachten. Es dokumentiert sämtliche Schäden und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten sowie weitere ersatzfähige Schadenspositionen.

? Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB) +

Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, statt einer Reparatur den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Sie entscheiden selbst, ob, wann und wo Ihr Fahrzeug repariert wird.

? Es liegt kein Bagatellschaden vor +

Bei größeren Schäden bildet ein qualifiziertes Gutachten die Grundlage der Schadenregulierung. Bei kleineren Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.

? Die Reparatur muss nicht durchgeführt werden +

Für die Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ist keine Reparaturrechnung erforderlich. Die Regulierung erfolgt auf Grundlage des Gutachtens. Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Ihre Entscheidungsmöglichkeiten

Wann kann eine fiktive Abrechnung sinnvoll sein?

Die fiktive Abrechnung bietet insbesondere dann eine flexible Alternative, wenn keine sofortige vollständige Reparatur in einer Werkstatt geplant ist.

?

Das Fahrzeug ist noch fahrbereit

Das Fahrzeug kann trotz des Unfalls zunächst weiter genutzt werden und soll nicht sofort vollständig repariert werden.

?

Die Reparatur soll später erfolgen

Sie möchten den Reparaturzeitpunkt selbst bestimmen und die Instandsetzung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

?

Reparatur in Eigenleistung

Sie verfügen über eigene Fachkenntnisse oder möchten einzelne Reparaturarbeiten selbst oder mit Unterstützung durchführen.

?

Günstigere Reparaturmöglichkeit

Sie möchten Ihr Fahrzeug kostengünstiger reparieren lassen als im Gutachten auf Grundlage einer Fachwerkstatt kalkuliert.

?

Verkauf im beschädigten Zustand

Sie planen, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und möchten den entstandenen Schaden dennoch regulieren lassen.

?

Freie Verwendung der Entschädigung

Sie möchten grundsätzlich selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang die Schadenbeseitigung erfolgt.

i

Wichtige Hinweise zur fiktiven Abrechnung

Eine fiktive Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Positionen des Gutachtens ungeprüft ausgezahlt werden.

Die Mehrwertsteuer wird gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Auch Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder die angesetzten Stundenverrechnungssätze können von der Versicherung überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

Ob eine Kürzung im konkreten Schadenfall berechtigt ist, hängt von den individuellen Umständen und den schadensrechtlichen Voraussetzungen ab.

Besonderheiten der fiktiven Abrechnung

Bei einer fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Erfolgt keine Reparatur oder wird diese in Eigenleistung durchgeführt, erfolgt die Auszahlung grundsätzlich auf Nettobasis.
Grundlage der Auszahlung sind die im Gutachten ermittelten erforderlichen Netto-Reparaturkosten. Das Gutachten dient als Berechnungsgrundlage für die Schadenregulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Je nach Einzelfall können neben den Reparaturkosten weitere Schadenspositionen ersetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die merkantile Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Rechtsanwaltskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten beansprucht werden.
Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug für bestimmte Arbeiten, beispielsweise zur Lackierung, in einen anderen Fachbetrieb transportiert werden muss. Sind diese Kosten regional üblich und im Gutachten nachvollziehbar kalkuliert, können sie grundsätzlich auch bei einer fiktiven Abrechnung ersatzfähig sein.
Viele Markenwerkstätten berechnen auf Originalersatzteile sogenannte UPE-Aufschläge. Werden diese Aufschläge von markengebundenen Fachwerkstätten in der Region regelmäßig erhoben und im Gutachten berücksichtigt, können sie grundsätzlich auch bei einer fiktiven Abrechnung erstattungsfähig sein.
Im Gutachten werden grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die gegnerische Versicherung jedoch auf eine günstigere, technisch gleichwertige und für den Geschädigten mühelos erreichbare Referenzwerkstatt verweisen. Ob ein solcher Verweis zulässig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ja. Hat das Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur einen geringeren Marktwert als vor dem Unfall, kann zusätzlich eine merkantile Wertminderung bestehen. Diese wird grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird oder die Abrechnung fiktiv erfolgt.
Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Regulierung ohne Vorlage einer Reparaturrechnung. Die Entschädigung richtet sich hierbei jedoch grundsätzlich nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Bei einer Reparatur innerhalb der sogenannten 130-%-Grenze gelten besondere Voraussetzungen.
Ja. Bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen können aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen besondere Regelungen bestehen. Eigentümer des Fahrzeuges ist regelmäßig der Leasinggeber oder es bestehen Sicherungsrechte der finanzierenden Bank. Vor einer Auszahlung sollte daher geprüft werden, welche Zustimmung erforderlich ist und an wen die Entschädigung zu leisten ist.
Die gegnerische Versicherung prüft das Gutachten und kann einzelne Schadenspositionen beanstanden oder kürzen. Ob eine Kürzung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall und von den schadensrechtlichen Voraussetzungen ab. Ein unabhängiges und fachgerecht erstelltes Gutachten schafft die Grundlage, um die erforderlichen Reparaturkosten und weitere berechtigte Schadenspositionen nachvollziehbar geltend zu machen.
Fachliche Grundlage Ihrer Schadenregulierung

Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten wichtig ist

Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Unfallschäden. Es ermittelt auch den technisch erforderlichen Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Darüber hinaus werden – soweit im Einzelfall relevant – weitere Schadenpositionen fachgerecht geprüft und dokumentiert.

  • erforderliche Reparaturkosten
  • merkantile Wertminderung
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Nutzungsausfallklasse
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • Fotodokumentation und Schadenumfang

Das Gutachten bildet damit eine nachvollziehbare fachliche Grundlage für die weitere Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

§ 249

Ihre Entscheidung zählt

Sie bestimmen grundsätzlich selbst, ob, wann und wo Ihr Fahrzeug repariert wird.

Rechtliche Unterstützung

Wann kann ein Rechtsanwalt sinnvoll sein?

Bei der fiktiven Abrechnung können rechtliche Fragen entstehen – insbesondere wenn die gegnerische Versicherung die Haftung bestreitet, einzelne Positionen des Gutachtens kürzt oder die Schadenregulierung verzögert.

In diesen Fällen kann die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Er prüft die Haftungs- und Rechtslage, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung und macht die berechtigten Ansprüche des Geschädigten geltend.

Gut zu wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Bei einer Mithaftung erfolgt die Erstattung regelmäßig entsprechend der Haftungsquote.
Mehr über Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Persönlich · Unabhängig · Fachgerecht

Sie möchten Ihren Unfallschaden fiktiv abrechnen?

Ich besichtige Ihr Fahrzeug, dokumentiere den Schaden und ermittle die erforderlichen Reparaturkosten sowie alle weiteren relevanten Schadenpositionen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen