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Unfallschaden auszahlen lassen – so funktioniert die fiktive Abrechnung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens auszahlen lassen. Dieses Recht ergibt sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.
Voraussetzungen für eine fiktive Abrechnung
Die fiktive Abrechnung kommt in erster Linie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in Betracht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Grundlage der fiktiven Abrechnung ist ein unabhängiges Schadengutachten. Es dokumentiert sämtliche Schäden und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten sowie weitere ersatzfähige Schadenspositionen.
Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, statt einer Reparatur den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Sie entscheiden selbst, ob, wann und wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Bei größeren Schäden bildet ein qualifiziertes Gutachten die Grundlage der Schadenregulierung. Bei kleineren Schäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag.
Für die Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ist keine Reparaturrechnung erforderlich. Die Regulierung erfolgt auf Grundlage des Gutachtens. Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Wann kann eine fiktive Abrechnung sinnvoll sein?
Die fiktive Abrechnung bietet insbesondere dann eine flexible Alternative, wenn keine sofortige vollständige Reparatur in einer Werkstatt geplant ist.
Das Fahrzeug ist noch fahrbereit
Das Fahrzeug kann trotz des Unfalls zunächst weiter genutzt werden und soll nicht sofort vollständig repariert werden.
Die Reparatur soll später erfolgen
Sie möchten den Reparaturzeitpunkt selbst bestimmen und die Instandsetzung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
Reparatur in Eigenleistung
Sie verfügen über eigene Fachkenntnisse oder möchten einzelne Reparaturarbeiten selbst oder mit Unterstützung durchführen.
Günstigere Reparaturmöglichkeit
Sie möchten Ihr Fahrzeug kostengünstiger reparieren lassen als im Gutachten auf Grundlage einer Fachwerkstatt kalkuliert.
Verkauf im beschädigten Zustand
Sie planen, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und möchten den entstandenen Schaden dennoch regulieren lassen.
Freie Verwendung der Entschädigung
Sie möchten grundsätzlich selbst entscheiden, wann und in welchem Umfang die Schadenbeseitigung erfolgt.
Wichtige Hinweise zur fiktiven Abrechnung
Eine fiktive Abrechnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Positionen des Gutachtens ungeprüft ausgezahlt werden.
Die Mehrwertsteuer wird gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Auch Positionen wie Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder die angesetzten Stundenverrechnungssätze können von der Versicherung überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.
Ob eine Kürzung im konkreten Schadenfall berechtigt ist, hängt von den individuellen Umständen und den schadensrechtlichen Voraussetzungen ab.
Besonderheiten der fiktiven Abrechnung
Warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten wichtig ist
Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Unfallschäden. Es ermittelt auch den technisch erforderlichen Reparaturweg und die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Darüber hinaus werden – soweit im Einzelfall relevant – weitere Schadenpositionen fachgerecht geprüft und dokumentiert.
- erforderliche Reparaturkosten
- merkantile Wertminderung
- voraussichtliche Reparaturdauer
- Nutzungsausfallklasse
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Fotodokumentation und Schadenumfang
Das Gutachten bildet damit eine nachvollziehbare fachliche Grundlage für die weitere Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Ihre Entscheidung zählt
Sie bestimmen grundsätzlich selbst, ob, wann und wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
Wann kann ein Rechtsanwalt sinnvoll sein?
Bei der fiktiven Abrechnung können rechtliche Fragen entstehen – insbesondere wenn die gegnerische Versicherung die Haftung bestreitet, einzelne Positionen des Gutachtens kürzt oder die Schadenregulierung verzögert.
In diesen Fällen kann die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Er prüft die Haftungs- und Rechtslage, übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung und macht die berechtigten Ansprüche des Geschädigten geltend.
Sie möchten Ihren Unfallschaden fiktiv abrechnen?
Ich besichtige Ihr Fahrzeug, dokumentiere den Schaden und ermittle die erforderlichen Reparaturkosten sowie alle weiteren relevanten Schadenpositionen.